Der Betrieb eines Corona-Testzentrums zur Durchführung von Schnelltests stellt keine dem Arztberuf vergleichbare freiberufliche Tätigkeit dar. Daher werden Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt.
mehrÜberlässt eine GmbH ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einen Pkw ohne klare Gestattung der Privatnutzung, entsteht kein Arbeitslohn und damit keine Lohnsteuerhaftung.
mehrDer Bundesfinanzhof entschied, dass eine Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG nur dann greift, wenn ein einzelnes herrschendes Unternehmen mit einer mindestens fünfjährigen Beteiligung von 95 % vor und nach dem Umwandlungsvorgang existiert.
mehrDer Bundesfinanzhof entschied, dass die Veräußerung von Lehrinstituten keine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung im Sinne von § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes darstellt.
mehrEin selbstständiger Lehrer erbringt eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistung an einer berufsbildenden Einrichtung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG (Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL) steuerfrei, wenn dieser Leistung ein zum Einrichtungsträger bestehendes Rechtsverhältnis zugrunde liegt und er dabei die Schüler der Einrichtung persönlich unterrichtet.
mehrDie Rückzahlung der Einfuhrumsatzsteuer in die Insolvenzmasse aufgrund einer insolvenzrechtlichen Anfechtung führt lt. Bundesfinanzhof zur Vorsteuerberichtigung.
mehrAufwendungen im Zusammenhang mit einer Schachtsanierung, die der Wiederherstellung der Nutzbarkeit des Grundstücks insgesamt dienen, sind keine sofort abziehbaren Erhaltungsaufwendungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Es handelt sich um nachträgliche Herstellungskosten bezogen auf den Grund und Boden.
mehrDas Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass Versorgungsleistungen, die aufgrund einer früheren gewerblichen Tätigkeit im Inland bezogen werden, inländische nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG sind (Az. 12 K 549/23). Hierzu ist die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.
mehrZur Anwendung der Grundsätze eines Urteils des Bundesfinanzhofs bei Übertragungen von aktiven Gewerbebetrieben hat das Bundesministerium der Finanzen ein Anwendungsschreiben veröffentlicht.
mehrDas Hessische Finanzgericht entschied, dass eine Buchwertfortführung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 UmwStG auch dann möglich ist, wenn die gemeinen Werte die Buchwerte unterschreiten (stille Lasten) und die übergehenden Wirtschaftsgüter nicht im Betriebsvermögen der Personengesellschaft, aber im Betriebsvermögen der Gesellschafter verbleiben. Die Revision wurde bereits eingelegt.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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