Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden im Sinne des § 7 Abs. 4 bis 5b des Einkommensteuergesetzes ist es in der Praxis häufig erforderlich, einen Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Gebäude, welches der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der „Restwertmethode“, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen.
Die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern stellen eine Arbeitshilfe zur Verfügung, die es ermöglicht, in einem typisierten Verfahren entweder eine Kaufpreisaufteilung selbst vorzunehmen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung zu prüfen. Darüber hinaus steht eine Anleitung für die Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises zur Verfügung.
Das Bundesministerium der Finanzen hat seine Arbeitshilfe aktualisiert und samt Anleitung auf seiner Homepage veröffentlicht (Stand Januar 2025).
Bei Fragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.
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