Zahlt ein Geschäftsführer einem Mitarbeiter eines Kunden ein Bestechungsgeld, welches dieser zum Teil an den Geschäftsführer zur privaten Verwendung weiterleitet, wird mit dieser Weiterleitung das veruntreute Geld geteilt, die keine sonstigen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes darstellt.
mehrWelche Kriterien sind zur Erschütterung des Anscheinsbeweises der privaten Nutzung eines im Betriebsvermögen befindlichen Pkws heranzuziehen?
mehrKünftig ergehende Einkommensteuerbescheide enthalten keinen Vorläufigkeitsvermerk wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Renten und anderen Leistungen aus der Basisversorgung mehr.
mehrEin als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer übt im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst aus, wenn er neben einer gegebenenfalls äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft erbringt.
mehrDer Bundesfinanzhof beschäftigte sich mit dem Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistungen bei Unternehmensfortführung sowie bei Unternehmenseinstellung.
mehrWerden Aktien zur Sicherheit übereignet, sind sie steuerlich ab dem Eigentumsübergang dem Erwerber und Sicherungsnehmer zuzurechnen, wenn dieser die wesentlichen mit den Aktien verbundenen Rechte rechtlich und tatsächlich unabhängig vom Eintritt eines Sicherungsfalls ausüben kann.
mehrEin Anspruch auf Kindergeld besteht gem. § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 und 2 i. V. m. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG auch für volljährige Kinder, wenn diese aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten.
mehrEine Aufwandsentschädigung, die ein Mitunternehmer als ehrenamtlicher Präsident einer Berufskammer erzielt, ist durch die betriebliche Tätigkeit der Mitunternehmerschaft veranlasst.
mehrFür die Berechnung der Beteiligungsquote im Sinne von § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG ist bei einer Personengesellschaft auf die dahinterstehenden natürlichen Personen abzustellen.
mehr(Streubesitz-)Dividenden aus dem Ausland unterliegen vollständig der Gewerbesteuer – ein Abzug ausländischer Quellensteuern ist im gewerbesteuerlichen Organkreis unzulässig.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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