Beitragsleistungen des Arbeitgebers zu einer Gruppenunfallversicherung sind als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu qualifizieren, wenn der Beschäftigte den Versicherungsanspruch unmittelbar gegenüber dem Versicherungsunternehmen geltend machen kann und der Versicherer die Versicherungsleistung an den Arbeitnehmer als versicherte Person auszahlt. Durch das Wachstumschancengesetz wurde der steuerliche Grenzbetrag von 100 Euro ab 01.01.2024 aufgehoben.
mehr§ 7 Satz 3 GewStG fingiert keinen Gewerbebetrieb, sondern setzt das Bestehen eines solchen voraus. Gewinne aus Sondervergütungen, die auf den Zeitraum nach der Einstellung der werbenden Tätigkeit einer Personengesellschaft entfallen, gehören daher nicht zum Gewerbeertrag.
mehrWenn der Beginn einer Freiwilligentätigkeit des Kindes im Ausland im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps durch die Aufnahmeorganisation mehrfach über einen Zeitraum von insgesamt sieben Monaten verschoben wird, besteht während dieses Zeitraums kein Anspruch auf Kindergeld.
mehrBeiträge an einen Solidarverein zur Erlangung von Krankenversicherungsschutz können als Sonderausgaben abzugsfähig sein.
mehrDie wirksame Bekanntgabe eines an einen Bevollmächtigten (z. B. Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaft) adressierten schriftlichen Verwaltungsakts, der im Inland durch die Post übermittelt wird und diesem tatsächlich zugeht, ist nicht davon abhängig, dass die Außenvollmacht des Bevollmächtigten im Bekanntgabezeitpunkt noch besteht.
mehrDer Bruttoarbeitslohn ist bei einer Nettolohnvereinbarung betragsmäßig um das Kindergeld zu reduzieren, wenn das Kindergeld vereinbarungsgemäß an den Arbeitgeber ausgezahlt wird.
mehrDie vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin veröffentlichten steuerlichen Liegenschaftszinssätze sind nicht mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar. Stattdessen sind die allgemeinen Liegenschaftszinssätze anzuwenden.
mehrGem. § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 Prozent erheben, wenn er Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen zahlt.
mehrDie Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers an seine Beschäftigten für die Erteilung erweiterter Führungszeugnisse, zu deren Einholung der Arbeitgeber kirchenrechtlich verpflichtet ist, führen nicht zu Arbeitslohn.
mehrDie wirksame Bekanntgabe eines an einen Bevollmächtigten adressierten schriftlichen Verwaltungsakts, der im Inland durch die Post übermittelt wird und diesem tatsächlich zugeht, ist nicht davon abhängig, dass die Außenvollmacht des Bevollmächtigten im Bekanntgabezeitpunkt noch besteht.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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