Eine Revision beim Bundesfinanzhof gegen ein Finanzgerichtsurteil ist nur zulässig, wenn ein Verfahrensmangel vorliegt, die Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung ist oder zur Fortbildung des Rechts dient.
mehrFür eine Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ist die Nutzung am Stichtag entscheidend.
mehrEine polnische Staatsangehörige, die mit ihren beiden Kindern in Deutschland wohnhaft ist und mit diesen in häuslicher Gemeinschaft lebt, hat Anspruch auf Kindergeld für ihre Kinder, wenn sie zwar nicht in einem Vollzeit-Arbeitsverhältnis steht, jedoch geringfügig beschäftigt gewesen ist und zumindest ein Kind in Deutschland die Schule besucht und sie die elterliche Sorge für die Kinder tatsächlich wahrnimmt.
mehrEine ersatzweise anstelle von Urlaubsgeld oder einer Bonuszahlung aus Gründen der Steueroptimierung steuerfrei erbrachte Corona-Sonderzahlung stellt jedenfalls dann keine zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Leistung dar, wenn zeitgleich mit der als Corona-Sonderzahlung deklarierten Auszahlung ein Anspruch auf Urlaubsgeld bzw. eine Bonuszahlung begründet worden ist.
mehrDer Bundesfinanzhof nahm Stellung zur Zurechnung von Grundstücken bei einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 GrEStG und zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei einer niederländischen Stiftung.
mehrDie Einkommensteuer, die für den Ersatz eines Verdienstausfallschadens zu zahlen und dann vom Schädiger zu ersetzen ist, muss vom Geschädigten versteuert werden.
mehrEine zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks nach außen auftretende Praxisgemeinschaft ist Unternehmerin. Eine aus Ärzten bestehende Praxisgemeinschaft, die Leistungen für die Führung ihrer eigenen Geschäfte bezieht, erbringt nicht zwangsläufig gleichzeitig Geschäftsführungsleistungen an ihre Mitglieder.
mehrZu den als Nachlassregelungskosten abzugsfähigen Aufwendungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft können auch Kosten gehören, die im Rahmen der Teilung des Nachlasses für den Verkauf beweglicher Nachlassgegenstände durch Versteigerung anfallen, um die testamentarisch jedem Miterben zugewandten Geldbeträge zu erzielen.
mehrDas Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt nicht ohne Weiteres zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.
mehrBei der Prüfung, ob der für eine private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge streitende Anscheinsbeweis erschüttert ist, müssen sämtliche Umstände berücksichtigt werden. Ein Fahrtenbuch darf nicht von vornherein mit der Begründung außer Betracht gelassen werden, es handele sich um ein nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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