Eine ordnungsgemäße Klageerhebung erfordert grundsätzlich die Bezeichnung des Klägers unter Angabe der ladungsfähigen Anschrift (d. h. des tatsächlichen Wohnsitzes). Dies gilt auch dann, wenn der Kläger durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten ist.
mehrDas Finanzgericht München entschied über die steuerliche Berücksichtigung von Zahlungen an Altersvorsorgepläne in den USA.
mehrDas Niedersächsische Finanzgericht hatte zu entscheiden, ob bei teilentgeltlicher Übertragung von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Veräußerungsgewinn oder ein Veräußerungsverlust zu versteuern ist.
mehrWenn ein Steuerpflichtiger in seiner elektronisch übermittelten Einkommensteuererklärung die aus Kaltmiete, Nebenkosten und Garagenmiete bestehende Gesamtmiete versehentlich als Kaltmiete in die jeweiligen Formulare übertragen und zusätzlich die Nebenkosten sowie die Garagenmiete nochmals erfasst hat, liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor, wenn das Finanzamt aus den bei den Dauerunterlagen befindlichen Mietverträgen die korrekten Beträge der Kaltmiete, der Nebenkostenvorauszahlungen sowie der Garagenmiete erkennen kann.
mehrDas Finanzgericht Münster hat in Verfahren betreffend Aussetzung der Vollziehung entschieden, dass das Hauptzollamt potenzielle Erben für nach dem Tod der Erblasserin entstandene Kfz-Steuern nicht in Anspruch nehmen darf, wenn die Erbfolge noch nicht geklärt ist.
mehrDas Finanzgericht Berlin-Brandenburg nahm Stellung zu den Anforderungen an ein Sachverständigengutachten zum Nachweis eines geringeren gemeinen Grundstückswerts nach § 198 BewG bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens bzw. des Ertragswertverfahrens.
mehrEin nachträglich vorgelegtes Schreiben des Ausbildungsbetriebs, aus dem hervorgeht, dass sich ein volljähriges Kind in Ausbildung befand, sodass dem Anspruchsteller Kindergeld zustand, ist ein nachträglich bekannt gewordenes Beweismittel, das den zuvor ergangenen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid in sachlich-rechtlicher Hinsicht rechtswidrig macht. Eine Korrektur kann nach schuldhaft versäumtem Einspruch jedoch nicht erreicht werden.
mehrDer (fiktive) Verzicht auf die Steuerbefreiung für die Vermittlung von Umsätzen im Einlagengeschäft im übrigen Gemeinschaftsgebiet führt zur Nichtanwendung des Vorsteuerausschlusses. Dabei ist zu prüfen, ob der Unternehmer die fraglichen Umsätze im Ausland tatsächlich als steuerpflichtig behandelt hat und die Voraussetzungen für den Verzicht auf die Steuerbefreiung vorlagen.
mehrIm Rahmen der dem leistenden Unternehmer gemäß § 27 Abs. 19 Satz 4 Nr. 4 UStG obliegenden Mitwirkungspflichten hat dieser alles ihm Zumutbare zu tun, um dem Finanzamt die Realisation des abzutretenden Anspruchs gegen den Leistungsempfänger auf Zahlung der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu ermöglichen.
mehrDer Besteller, der vor Ausführung der Lieferung eine Anzahlung geleistet hat, hat den Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn die bestellte Lieferung nicht ausgeführt wird.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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