Das Bundesministerium der Finanzen hat die Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für das Jahr 2025 nebst entsprechenden Erläuterungen bekannt gegeben.
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die Vordrucke auch maschinell hergestellt werden können, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Auch abweichende Formate sind zulässig. So kann die Erklärung zu den Einkommensverhältnissen hervorgehoben oder auf sie auffallend hingewiesen werden. Zudem wird von der Finanzverwaltung erläutert, dass maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (WoPG) nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden brauchen.
Die Beantragung der Wohnungsbauprämie für Bausparbeiträge kann auch auf elektronischem Wege erfolgen, sofern ein zulässiges elektronisches Antragsverfahren von der Bausparkasse angeboten wird.
Nach § 4 Absatz 2 WoPG vom 30.10.1997 ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen.
Die Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für Bausparbeiträge und für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für Aufwendungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen.
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