Gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
mehrDer Bundesfinanzhof hat dazu Stellung genommen, ob eine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung der Vergütung für die Geschäftsführung auch dann vorzunehmen ist, wenn die GmbH & Co. KGaA mit dem Geschäftsführer, der Kommanditist der persönlich haftenden GmbH & Co. KG ist, unmittelbar einen Anstellungsvertrag abschließt
mehrEine Anwartschaft auf den Bezug von Geschäftsanteilen an einer GmbH im Rahmen einer Kapitalerhöhung liegt erst dann vor, wenn das Bezugsrecht selbstständig übertragbar ist.
mehrDas Niedersächsische Finanzgericht hatte über mehrere Fragestellungen im Zusammenhang mit der körperschaftsteuerlichen Organschaft zu entscheiden.
mehrDas Finanzgericht Münster hat Stellung genommen zur Auflösung einer Rückstellung im Zusammenhang mit einem sog. Rücklagenmanagement, das der Vermeidung des Verlusts von Körperschaftsteuerguthaben durch den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren diente.
mehrDas Finanzgericht Münster hatte zu entscheiden, ob ein Geschäftsführer, der sein Amt aufgrund rechtskräftiger Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung kraft Gesetzes verloren hat, aufgrund des Rechtsscheins des Handelsregisters in Haftung genommen werden kann.
mehrIn Deutschland belegene Immobilien können steuerfrei vermacht werden, wenn der Erblasser dem Begünstigten die Immobilie durch ausländisches Vermächtnis zuwendet. Voraussetzung ist jedoch, dass weder der Erblasser noch der Begünstigte Deutsche sind und beide im Ausland leben.
mehrSind Vorsteuerbeträge aus dem Bezug von Leistungen für die Errichtung und teilweise Sanierung eines einheitlichen Gebäudekomplexes nach dem Flächenschlüssel oder dem Umsatzschlüssel auf einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Teil aufzuteilen?
mehrVeräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt, unterfallen der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft.
mehrBei der Ermittlung des Kapitalwertes einer Nießbrauchsbelastung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer verstößt die Anwendung geschlechtsspezifischer Sterbetafeln bzw. unterschiedlicher Vervielfältiger für Männer und Frauen gemäß § 14 Abs. 1 BewG nicht gegen das Gebot der Gleichbehandlung von Mann und Frau.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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