Für die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen nach § 3a EStG ist nicht nur die objektive Verbesserung der finanziellen Lage, sondern u. a. auch die nachgewiesene Sanierungsabsicht des Gläubigers entscheidend.
mehrFür die steuerliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses ist nicht die schriftliche Vereinbarung, sondern die tatsächliche Durchführung maßgeblich.
mehrAufwendungen für die Nutzung von Werbeflächen im Außenbereich unterliegen nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung, da diese Verträge i. d. R. Werkverträge und keine Miet- oder Pachtverträge sind.
mehrDer Bundesrat hat am 18.10.2024 dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) zugestimmt, mit dem u. a. umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert werden.
mehrBei einer steuerbegünstigten Betriebsübertragung nach § 6 Abs. 3 EStG kann der Zurückbehalt von Flächen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs auch dann unschädlich sein, wenn diese mehr als 10 % der Fläche des Betriebs ausmachen.
mehrNach bislang geltendem Recht sind Buchungsbelege 10 Jahre aufzubewahren. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) sieht vor, die Aufbewahrungsfrist für diese Belege auf 8 Jahre zu verkürzen.
mehrEs bestehen keine verfassungsrechtlichen Zweifel an der Regelung des § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStG in der Fassung vom 12.12.2019, die den Kindergeldanspruch für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer an Bedingungen wie Erwerbstätigkeit knüpft.
mehrIm Bau befindliche Gebäude stellen trotz geplanter Vermietung kein Verwaltungsvermögen im Sinne von § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG dar.
mehrAufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio sind nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen.
mehrStudenten im europäischen Austauschprogramm Erasmus+ erhalten als Stipendium einen „Mobilitätszuschuss“. Solche Fördergelder dürfen nicht zu steuerlichen Nachteilen für die unterhaltspflichtigen Eltern führen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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