„Milchersatzprodukte” pflanzlichen Ursprungs (z. B.: aus Soja, Reis oder Hafer hergestellte Getränke bzw. vegane Milchalternativen) sind keine Milch oder Milchmischgetränke und unterliegen daher dem Regelsteuersatz.
mehrEin Gewinn aus dem Wegzugsteuertatbestand des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 des Außensteuergesetzes ist unmittelbar vor dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, zu dem der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland eintritt.
mehrIm Rahmen des Erschließungsermessens zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags kann u. a. von Bedeutung sein, ob sich aus der Veranlagung eine Nullfestsetzung, Nachzahlung oder Steuererstattung ergibt.
mehrGewinne von Tochterpersonengesellschaften wirken sich nicht auf die Berechnung der nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbaren Schuldzinsen bei der Mutterpersonengesellschaft aus.
mehrEs besteht ein Kindergeldanspruch auch für wohnsitzlose Kinder in der Obhut der Mutter in einem Wohnmobil mit wechselnden Aufenthalten innerhalb der EU, wenn der Vater als Antragsteller seinen Wohnsitz in Deutschland hat.
mehrDer vertragliche Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers als sonstige Kapitalforderung wird gemäß § 52 Abs. 28 Satz 16 EStG mit dem wirksamen Zustandekommen des Darlehensvertrags “begründet”.
mehrSind ärztlich verordnete und vom Finanzamt nicht anerkannte Aufwendungen für Präparate, die aufgrund einer Tumorerkrankung eingenommen wurden, als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig?
mehrDie Ablösung eines Nießbrauchsrechts oder der Verzicht auf ein solches Recht führt nicht zu steuerbaren Einkünften. Ein Verzicht auf ein Nutzungsrecht im Wege einer Vermögensumschichtung im Privatbereich ist nicht nach § 22 Nr. 3 EStG einkommensteuerbar.
mehrDie Erhöhung des Wertes von Geschäftsanteilen an einer GmbH zu Gunsten eines GmbH-Gesellschafters durch die Leistung eines anderen gilt grundsätzlich als freigebige Zuwendung. Eine solche freigebige Zuwendung ist im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (erst) ausgeführt, wenn die entsprechende Abtretung in notarieller Form wirksam erfolgt ist.
mehrDas Finanzgericht Baden-Württemberg hatte über die Gewährung eines Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen zu entscheiden. Ein Erstattungsanspruch des Leistenden gegen das Finanzamt ist auch im Falle seiner Insolvenz nur gegeben, wenn er zuvor die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer an den Leistungsempfänger zurückbezahlt hat.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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